Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2027 — 2030

Die Kirchenpflege publiziert die Gesamterneuerungswahlen wie folgt:

Rechtsgrundlagen
Kirchenordnung (KO, SRLA 1.2-1)
Reglement über Wahlen und Abstimmungen an der Urne in den Kirchgemeinden (RWA, SRLA 3.5-1)

Wahltermine
27. September 2026 (1. Wahlgang)
29. November 2026 (2. Wahlgang)

Anzahl Stimmberechtigte
Anzahl der Stimmberechtigten per 31. Dezember 2025: 1’688

Kirchenpflege, Präsidium der Kirchenpflege, Synode, Rechnungsprüfungskommission
Zu besetzende Sitze in der Kirchenpflege inklusive Präsidium: 7
Zu besetzende Sitze in der Synode: 2
Zu besetzende Sitze in der Rechnungsprüfungskommission: 3
Die Kandidaturen sind von zehn Stimmberechtigten zu unterzeichnen und müssen bis spätestens zwei Wochen nach Publikation des Wahltermins bei der Kirchenpflege eintreffen. Die Anmeldung muss den Familien und Vornamen, das Geburtsjahr, den Heimatort, die Strasse, die Hausnummer und den Wohnort enthalten. Die eingegangenen Kandidaturen werden publiziert. Mit ihrer Publikation wird eine Nachfrist von fünf Tagen für die Meldung weiterer Kandidaturen gewährt, sofern die Anzahl der Kandidaturen die Anzahl der zu besetzenden Sitze nicht übersteigt.
Übersteigt die Anzahl der Kandidaturen die Anzahl der zu besetzenden Sitze nicht, werden die Kandidierenden vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.

Ordinierte Dienste
Zu besetzende Stellenprozente Pfarramt: 140%
Zu besetzende Stellenprozente Sozialdiakonie: 60%
Die Kirchenpflege schlägt zur Wahl vor:
Pfarramt
Grabowski Rainer, 1970, von Deutschland, 60%
Vakant, 80 %
Sozialdiakonie
Nyfeler Robert, 1962, von Gondiswil BE, 40%
Bis spätestens zwei Wochen nach Publikation des Wahltermins können der Kirchenpflege freie Wahlvorschläge schriftlich eingereicht werden. Diese müssen jeweils von mindestens 5% der Stimmberechtigten, in jedem Fall aber von mindestens 20 Stimmberechtigten, unterzeichnet und von einer Zustimmungserklärung der oder des Vorzuschlagenden sowie den Ausweisen über die Wahlfähigkeit begleitet sein.
Bis spätestens zwei Wochen nach Publikation des Wahlvorschlags können mindestens 5% der Stimmberechtigten, in jedem Fall aber mindestens 20 Stimmberechtigte, verlangen, dass eine Urnenwahl stattfindet. Reichen die Stimmberechtigten keine freien Wahlvorschläge ein und verlangen sie keine Urnenwahl, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.

Adresse Kirchenpflege
Ref. Kirchgemeinde Reinach-Leimbach, Neudorfstrasse 5, 5734 Reinach

Informationen, Formulare
Informationen zu den Gesamterneuerungswahlen sowie alle Formulare können bezogen werden bei:
Ref. Kirchgemeinde Reinach-Leimbach, Neudorfstrasse 5, 5734 Reinach

Reinach, 31. März 2026
Wahlbüro