Kirchliche Beisetzung / Trauerfeier

Das Abschiednehmen ist schmerzlich. Die Trauer und die neue Hinwendung zum Leben brauchen Zeit – es ist wichtig, sich diese zu nehmen. Unsere Pfarrpersonen begleiten Sie in Ihrer Trauerzeit und gestalten mit Ihnen zusammen die Abschiedsfeier:

  • am Grab
  • mit einem Gottesdienst in der Kirche
  • mit einem Ritual

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Falls die verstorbene Person kein Mitglied einer Landeskirche ist, stehen unsere Pfarrpersonen auf Anfrage der Angehörigen dennoch für die Begleitung und die Gestaltung des Abschiedes zur Verfügung. Die Kosten werden in Rechnung gestellt.

Bestattung ohne Pfarrperson

Das Bestattungswesen ist seit mehreren Jahren in grossem Umbruch. Das tangiert auch das kirchliche Leben. Bestattungsunternehmen bieten Trauerfamilien integriert in ihre Dienste an, auf Wunsch auch eine Trauerfeier zu leiten oder zu gestalten. Es ist legitim, sich für eine nicht-kirchliche Beisetzung zu entscheiden, selbst wenn die verstorbene Person noch Mitglied einer Landeskirche ist und damit Anrecht auf eine unentgeltliche Abdankung durch die Pfarrpersonen hätte. Der Entscheid zu einer nicht-kirchlichen Feier, den die Angehörigen treffen, hat zur Folge, dass im kirchlichen Rahmen kein Eintrag ins Sterberegister, keine Abkündigung im Gottesdienst und keine Nennung am Ewigkeitssonntag vorgenommen wird, einerseits weil dies gemäss Kirchenordnung so geregelt ist, anderseits, weil der Entscheid der Familie respektiert werden soll. Den Bestattungsunternehmen steht der Kirchenraum zur Durchführung einer Feier nicht zur Verfügung.